Ballaststoffe und Stärken

Kakaoballaststoff CCF9360F

Kakaoballaststoffe

AllergenfreiClean labelNon-GMO
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Grundlegende Produktinformationen

Farbebraun
Geschmackleicht säuerlich, typisch für Kakaopulver, ohne Fremdgeschmack
Geruchtypisch, kakaoartig, ohne Fremdgeruch
Erscheinungsformfeines Pulver, homogen, leichte, leicht zerfallende Verklumpungen zulässig
Analysemin 93,0 %
physiko-chemischmin 60,0 %
Fett in der Trockenmassemax 8,5 %
Feuchtigkeitmax 9,0 %
Aschemax 9,0 %
pH 1%ige Lösungmax 7,0
Vorratsschädlinge und deren Rückständenicht nachweisbar
Organische Verunreinigungennicht nachweisbar
Pestizidenicht nachweisbar
Fremdkörper und Schädlingenicht zulässig
Nickel (Ni)max 15 ppm
Blei (Pb)max 0,8 ppm
Arsen (As)max 0,5 ppm
Cadmium (Cd)max 0,5 ppm
Quecksilber (Hg)max 0,03 ppm
Sonstigemax 3 μg/kg
Verunreinigungenmax 15 μg/kg
Gesamtkeimzahlmax 20 000 ( /1g)
Schimmelpilze und Hefenmax 300 ( /1g)
Coliforme Bakterienmax 10 (/1g)
Staphylococcus aureusnicht nachweisbar (/1g)
Salmonellennicht nachweisbar ( /25g)
Haltbarkeit24 Monate ab Herstellungsdatum.
Hergestellt inEuropäische Union.
FormPulver

Eigenschaften

Kakaoballaststoff, nicht gentechnisch verändert (Non-GMO).

Anwendung

Lebensmittelindustrie. Vegan/Vegetarisch Das Produkt wird nicht aus Materialien und Rohstoffen tierischen Ursprungs hergestellt und ist somit für Veganer und Vegetarier geeignet. Verpackung Lebensmittelecht und konform mit der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 sowie der Verordnung (EG) Nr. 10/2011. Papiersäcke mit Polyethyleneinlage oder mehrschichtige Polyethylensäcke à 25 kg, Holz-Sammelpalette, Säcke à 25 kg in einer Menge von 40 Stück, foliert. Lagerung In der Originalverpackung, in trockenen, sauberen und belüfteten, lichtgeschützten Lagerräumen, geeignet für die Lagerung von Lebensmitteln unter kontrollierten Bedingungen.

  • Transport: Geschlossener, sauberer und trockener Laderaum, ohne Fremdgerüche und ohne Anzeichen von Schädlingsbefall. Sonstiges Das Produkt ist nicht für den Einzelhandelsverkauf bestimmt. ENDE DES DOKUMENTS

Deklaration

  • Enthält kein GVO und entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003.
  • Wird nicht durch ionisierende Strahlung haltbar gemacht.
  • Wird nicht unter Verwendung von Nanomaterialien hergestellt und enthält keine Nanomaterialien.
  • Ist frei von Fremdkörpern (Glas, Metall, Kunststoff, Holz) und anderen organischen Verunreinigungen.
  • Entspricht der Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission vom 25.04.2023 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln.
  • Pestizidrückstände gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen Ursprungs in der jeweils geltenden Fassung.
  • Entspricht der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission vom 15.11.2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel.
  • Die Angaben in dieser Spezifikation ersetzen nicht die vom Abnehmer durchzuführenden Untersuchungen. Dosierung Unter technologischer Aufsicht, Quantum satis, gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
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