Phosphate

Mononatriumphosphat (MSP)

Mononatriumphosphat (MSP)

AllergenfreiHalalKosherNon-GMO
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Grundlegende Produktinformationen

SynonymeNatriumdihydrogenphosphat, wasserfrei
Chemische FormelNaH2PO4
Molekulargewicht120 g/mol
Aussehenfeinkristallines, weißes Pulver
BezeichnungE 339 (i)
CAS7558-80-7
EINECS231-449-2
NaH2PO4 (wasserfrei)98,0 - 103,0 %
qualitativ58,0 - 60,0 %
Trocknungsverlust (105 °C, 1 h)max 2 %
In Wasser unlösliche Stoffemax 0,1 %
Fluoride (F)max 10 mg/kg
Eisen (Fe)max 10 mg/kg
mg/kgmax 10
Arsen (As)max 1 mg/kg
Blei (Pb)max 1 mg/kg
Cadmium (Cd)max 1 mg/kg
Quecksilber (Hg)max 1 mg/kg
pH-Wert (1%ige Lösung, bei 25 °C)4,1 - 4,7
Nachweis auf NatriumErgebnis entspricht
Nachweis auf PhosphatErgebnis entspricht
pro 100 g● Kohlenhydrate 0g davon Zucker 0g ● Fett 0g davon gesättigte Fettsäuren 0g ● Natrium 24,5g
Haltbarkeit2 Jahre ab Herstellungsdatum.
FormPulver

Eigenschaften

Wasserfreies Mononatriumphosphat in Lebensmittelqualität in Form weißer Kristalle ist sowohl für Anwendungen in der Lebensmittelindustrie als auch in der Industrie bestimmt, wo höchste Rohstoffreinheit gefordert ist. Wasserfreies Mononatriumphosphat liegt sowohl als feinkristallines Pulver als auch als Granulat vor.

Anwendung

Lebensmittelindustrie. Verpackung Papiersäcke mit Polyethylen-Einlage oder mehrschichtige Polyethylensäcke à 25 kg, Sammelpalette aus Holz, Säcke à 25 kg in einer Menge von 40 Stück, foliert. Lagerung In der Originalverpackung, in trockenen, sauberen und belüfteten Lagerräumen, die für die Lagerung von Lebensmitteln geeignet sind. In geschlossenen Verpackungen, um den Rohstoff vor Verunreinigung und Feuchtigkeit zu schützen.

  • Transport: Geschlossener, sauberer und trockener Laderaum, frei von Fremdgerüchen und Anzeichen von Schädlingsbefall. Sonstiges Das Produkt ist nicht für den Einzelhandelsverkauf bestimmt. ENDE DES DOKUMENTS

Deklaration

  • Enthält keine GVO und entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003.
  • Wird nicht durch ionisierende Strahlung haltbar gemacht.
  • Das Produkt erfüllt die Anforderungen und stellt kein BSE-/TSE-Risiko dar.
  • Entspricht den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission vom 9. März 2012.
  • Die Angaben in dieser Spezifikation ersetzen keine vom Abnehmer durchgeführten Untersuchungen.
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