Ballaststoffe und Stärken

Apfelballaststoff AF-60

Apfelballaststoffe

AllergenfreiClean labelHalalKosherNon-GMO
Zurück zu Ballaststoffe und Stärken

Grundlegende Produktinformationen

Farbekaramellfarben bis bräunlich
ErscheinungsformPulver
Geruchnach getrocknetem Apfel
Feinheit 100 µmmin 95% %
Ballaststoffemin 60 %
Kohlenhydrate6,0 - 25,0 %
- davon Zucker7,0 - 12,0 %
Protein5,7 - 6,0 %
Fett0,9 - 3,0 %
Aschemax 4 %
Feuchtigkeitmax 9 %
pH 7%ige Lösung bei 25 0C3,2 - 4,5
Gesamtzahl aerober Bakterienmax 5000 cfu/g
Hefen und Schimmelpilzemax 100 cfu/g
E. colinicht nachweisbar ( /25g)
Salmonellennicht nachweisbar ( /25g)
FormPulver

Eigenschaften

Apfelballaststoff AF-60 ist ein rieselfähiges Pulver mit karamellfarbenem Aussehen und dem Aroma getrockneter Äpfel. Er enthält natürliches Pektin, weist einen niedrigen Brennwert auf, ist glutenfrei und ermöglicht die Reduzierung von Zucker und Fett in Rezepturen. Technologische Vorteile Setzt sich in Lösungen nicht ab, ist thermostabil, wirksam bei allen pH-Bedingungen und in einem weiten Temperaturbereich, geeignet für fettreiche Produkte und Milchprodukte, enthält kein Salz, unterstützt die Reduzierung von Fett und Zucker.

Anwendung

Lebensmittelindustrie, Pharmazie. Verpackung Papiersäcke à 25 kg, Sammelpalette à 700 kg. Lebensmittelecht und konform mit der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 sowie der Verordnung (EG) Nr. 10/2011. Lagerung Vor Sonneneinstrahlung schützen. Trockene, saubere und belüftete Lagerräume, geeignet für die Lagerung von Rohstoffen und Lebensmitteln.

  • Transport: Geschlossener, sauberer Laderaum ohne Fremdgerüche und ohne Anzeichen von Schädlingsbefall. ENDE DES DOKUMENTS

Deklaration

  • Apfelballaststoff, Apfelpulver, Apfelmehl gemäß den örtlichen Vorschriften.
  • Das Produkt erfüllt die aktuellen Anforderungen der polnischen und gemeinschaftlichen Lebensmittelrechtsvorschriften.
  • Enthält kein GVO.
  • Wird nicht durch ionisierende Strahlung haltbar gemacht.
  • Schwermetallgehalt gemäß den geltenden Anforderungen.
  • Pestizidrückstände gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen Ursprungs in der jeweils geltenden Fassung.
Ballaststoffe und Stärken

Weitere aus dieser Kategorie